1. Name und Sitz
Unter dem Namen „DEMOS Vult“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Locarno. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Ziel und Zweck
Das Ziel des Vereins besteht darin, in Europa ein Bewußtsein für politische Veränderung im Rahmen seiner Werte zu schaffen.
Diese sind:
- Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild
- Basisdemokratische Reform des Staats
- Förderung der Entbürokratisierung
- Förderung eines positiv besetzten Heimatbegriffs
- Ausweitung der demokratischen Gewaltenteilung
- Zusammenführung der Gesellschaft und Förderung des interkulturellen Dialogs
Um diese Ziele zu erreichen, bezweckt DEMOS Vult daher die Förderung von basisdemokratischem Aktivismus.
Hierzu sollen aktivistischen Gruppen finanzielle Mittel, Konzepte, Knowhow und ein Kompetenznetzwerk im Rahmen einer anonymisierten Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- - Mitgliederbeiträge:
- - 20,00 EUR p. Monat für aktive Mitglieder
- - 10,00 EUR p. Monat für passive Mitglieder
- - 5,00 EUR p. Monat für Jugendliche unter 18 Jahren
- - Spenden und Zuwendungen aller Art
- - Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- - Erträge aus dem Verkauf von Merchandise über einen Onlineshop
- - Erträge aus Leistungsvereinbarungen
Die Art der Mitgliedschaften und die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktive Mitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
- Passive Mitglieder oder Fördermitglieder, ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderem Maße für den Verein eingesetzt haben. Diesen kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit per Ende Monat möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens einer Woche vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand per PDF-Datei gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid aber vor der Mitgliederversammlung anfechten und diesen durch einfachen Mehrheitsentscheid aufheben lassen. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliedsbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden; dieser Ausschlussentscheid ist nicht anfechtbar. Vor einem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied in jedem Fall anzuhören.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- - die Mitgliederversammlung
- - der Vorstand
- - die Revisionsstelle, falls eine solche beschlossen wurde
- - die Geschäftsstelle, falls eine solche beschlossen wurde
- - weitere
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Juli oder August des Geschäftsjahres statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände (Traktanden) eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 10 Tage schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- - Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- - Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- - Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- - Entlastung des Vorstandes
- - Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle
- - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- - Kenntnisnahme des Jahresbudgets
- - Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
- - Beschlussfassung über Anträge des Vorstands, der Mitglieder, sowie Änderung der Statuten und Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
- - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
- Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 - Mehrheit der Stimmberechtigten.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Amtszeit beträgt Jahre und wird für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt, die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Er erlässt Reglements.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen, oder beauftragen. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen, oder gemäß dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- - Präsidium
- - Vizepräsidium
- - Finanzen
- - Aktuariat
- - Jugend
- - Öffentlichkeitsarbeit
- - Technik und Infrastruktur
Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied hat zusätzlich die Möglichkeit, unter Angabe von Gründen, die Einberufung einer Sitzung zu verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied auf mündliche Beratung besteht, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg (auch per E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung anfallender Spesen und Erstattung seiner Auslagen.
10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens 2 Rechnungsrevisoren, oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt 12 Monate. Wiederwahl ist möglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Auflösen des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 01.11.2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.